Vermittlungsbedingungen:

Für Kaninchen:

-Keine Käfig- oder Stallhaltung, sondern ein artgerechtes, mardersicheres Außen- oder Innengehege in dem rund um die Uhr Platz zum Toben ist (Kaninchen sind wechselaktiv).

-Gesetzliche Mindestmaße: 6m² (z.B. 2x3m) für zwei Kaninchen, jedes weitere +20% Grundfläche. Ist Ihre Haltung (noch) nicht artgerecht, beraten wir gerne und helfen bei der Umsetzung einer artgerechten Haltung.

-Mardersicherheit der Nachtgehege 

-Keine Einzelhaltung, sondern Pärchen- oder Gruppenhaltung.

-Artgerechte, frischfutterreiche/grünfutterreiche Ernährung.

-regelmäßige Schutzimpfungen gegen RHD1, RHD2 und Myxomatose

Für Meerschweine:

-keine Käfig- oder Stallhaltung 

- mindestens 2 m² Grundfläche an einem Stück für zwei Tiere (für jedes weitere Tier +0,5qm) 

-keine Vermittlung in reine Außenhaltung, da Meerschweine kein Winterfell ausbilden 

-mindestens ein passendes Partnermeerschweinchen

-Artgerechte, frischfutterreiche/grünfutterreiche Ernährung.

Für Vögel:

-keine Käfighaltung

-den Tieren sollte es möglich sein zu fliegen

-mindestens passende Paarhaltung

KONTAKT

ÖFFNUNGSZEITEN

MO.-SA.                      15:00 - 17:00

MI. & SO.                   GESCHLOSSEN